Fragen & Antworten

Ihre Steuerbescheinigung 2025: Das sollten Sie wissen

Was ist die Steuerbescheinigung 2025?

Die Steuerbescheinigung wird von der Partnerbank ausgestellt und fasst Ihre im Jahr 2025 erzielten Zinserträge sowie die einbehaltenen Steuern zusammen.
Sie wird allen Anlegern mit unbeschränkter Einkommensteuerpflicht in Deutschland automatisch zur Verfügung gestellt und folgt dem gesetzlich vorgeschriebenen Format – ohne Abweichungen.

Welche Informationen enthält die Steuerbescheinigung?

Die Bescheinigung dokumentiert Ihre gesamten Kapitaleinkünfte, die Sie über die Partnerbank erzielt haben, einschließlich aller Steuerabzüge. Auch Zinserträge aus dem Ausland werden berücksichtigt. Die wichtigsten Angaben sind:

  • Gesamte Kapitaleinkünfte

  • Abgeführte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer

  • In Anspruch genommener Sparerpauschbetrag (sofern ein Freistellungsauftrag aktiv war)

  • Im Ausland gezahlte, in Deutschland nicht anrechenbare Quellensteuern (diese werden im Anhang aufgeführt)

Die Bescheinigung deckt alle Depots und Konten bei der Partnerbank ab. Wenn Sie mehrere Konten oder Portfolios haben, werden alle relevanten Daten in einem Dokument zusammengeführt.

Kirchensteuerpflicht

Die Steuerbescheinigung enthält ebenfalls die Angaben zur Kapitalertragsteuer, die für die Feststellung der Kirchensteuer gemäß § 51a Absatz 2d Satz 2 EStG notwendig sind. Ein separates Dokument wird hierfür nicht ausgestellt.

Wichtiger Hinweis:

Diese Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzeslage. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für persönliche steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder eine nach § 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) qualifizierte Person.

Wer erhält die Steuerbescheinigung?

Alle aktiven VERI-FOX-Anleger erhalten ihre Steuerbescheinigung automatisch – eine separate Beantragung ist nicht erforderlich.

Wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung 2025?

Sobald Ihre Bescheinigung verfügbar ist und Sie im Jahr 2025 Zinserträge erzielt haben, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Das Dokument steht dann in Ihrem persönlichen VERI-FOX Investment-Cockpit im Bereich „Dokumentenarchiv“ zum Download bereit – ganz unten unter „Persönliche Dokumente“.
Die digitale Version ist offiziell und kann direkt beim Finanzamt eingereicht werden. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Wann erhalte ich meine Steuerbescheinigung 2025?

VERI-FOX und die Partnerbank stellen die Steuerbescheinigungen voraussichtlich ab Anfang des 2. Quartals 2026 bereit.
Aufgrund umfangreicher Prüfprozesse ist ein früherer Zugriff leider nicht möglich.

 

Häufige Fragen:

In der Steuerbescheinigung werden alle Zinserträge und Steuerabzüge gesammelt ausgewiesen. Wie kann ich die Höhe meiner Kapitalerträge und Abzüge im Einzelnen nachvollziehen?

Einzelne Zinsbuchungen und Steuerabzüge können Sie auf VERI-FOX in Ihrem persönlichen Anlage-Cockpit aufrufen und nachvollziehen. Für aktive Anlagen und (beendete) Flexgeld Anlagen öffnen Sie hierfür bitte den Bereich „Meine Anlagen“. Zu jeder Anlage finden Sie Ihre einzelnen Buchungen nach Klick auf den Button „Umsätze/ Verwalten“. Umsätze Ihrer beendeten Festgeldanlagen können Sie im Bereich „Archiv Dokumente“ einsehen.

Die Steuerbescheinigung wird übergreifend für alle Depots/Konten einer Person bei der Partnerbank ausgestellt. Sofern Sie andere Erträge über die Partnerbank erwirtschaften (z.B. über ein weiteres Konto oder Aktiendepots), werden diese ebenfalls aufgeführt. Bitte prüfen Sie die Steuerbescheinigung unter Berücksichtigung von eventuellen Anlagen/Investitionen über andere Anbieter oder Sutor eigene Fondsangebote.

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, wird die deutsche Steuer automatisch einbehalten.
Dies geschieht bei jeder Zinszahlung einer über VERI-FOX getätigten Geldanlage.

Wie hoch ist der deutsche Steuerabzug?
Er setzt sich zusammen aus der Kapitalertragsteuer (25 % der Bruttozinserträge), dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. der Kirchensteuer.

Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Bundesland ab (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern).

Bitte beachten Sie:
Für kirchensteuerpflichtige Kunden reduziert sich die Höhe der deutschen Kapitalertragsteuer wie folgt:

  • Bayern und Baden-Württemberg: 24,51 % der Bruttozinserträge

  • Alle anderen Bundesländer: 24,45 % der Bruttozinserträge

Damit der Steuerabzug automatisiert erfolgen kann, fragt Ihre Partnerbank einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt. Je nach Datenbestand wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die sogenannte Regelabfrage wird einmal jährlich im Herbst durchgeführt.

Bei folgenden Gründen kontaktieren Sie bitte direkt das Bundeszentralamt für Steuern:
• Die angegebene Konfession weicht von Ihrer Religionszugehörigkeit ab
• Es erfolgte keine Berücksichtigung des bereits erfolgten Austritts

Hierzu ein wichtiger Hinweis:
Bei einem Austritt im laufenden Kalenderjahr kann es zu einem Teilabzug der Kirchensteuer kommen.

Wenn für Investitionen über VERI-FOX im Jahr 2024 Steuern einbehalten wurden, war eine nachträgliche Einreichung oder Änderung des Freistellungsauftrags bzw. der Nichtveranlagungsbescheinigung noch bis zum 15. Dezember 2025 möglich.
Bei fristgerechter Einreichung erhalten Sie eine Gutschrift der einbehaltenen Steuern von der Partnerbank auf Ihr Referenzkonto – kurz nach erfolgreicher Hinterlegung.
Die erstatteten Beträge werden außerdem in Ihrer Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Bitte beachten Sie:
Falls eine Steuererstattung erfolgt ist, bleibt die Transaktionsanzeige in Ihrem persönlichen Investment-Cockpit davon unberührt. Ihre detaillierten Einzelbuchungen – einschließlich aller Abzüge – werden weiterhin vollständig angezeigt.

Ab dem 16. Dezember 2025 kann kein rückwirkender Freistellungsauftrag bzw. keine Nichtveranlagungsbescheinigung mehr eingereicht werden.

Einige Investitionsländer im VERI-FOX-Portfolio erheben eine nationale Quellensteuer.
Diese fällt auf die Zinserträge an, die Sie im jeweiligen Investitionsland erzielen.
In bestimmten Fällen kann die jeweilige Quellensteuer durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung reduziert oder vollständig vermieden werden.
Einige Arten der Quellensteuer können auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsbereich unter dem Punkt „Steuern“.

Formulare zur nachträglichen Quellensteuererstattung für die einzelnen Anlageländer finden Sie zusammen mit allen Informationen, Fristen sowie Ausfüllhilfen in unserem Informationsbereich unter dem Punkt Steuern.

Es ist nicht erforderlich, eine Ersatzsteuerbescheinigung anzufordern, da das Dokument in Ihrem persönlichen VERI-FOX Investment-Cockpit im Bereich „Dokumentenarchiv“ zum Download bereitsteht.
Sie finden Ihre Bescheinigung am unteren Ende der Seite unter „Persönliche Dokumente“.
Ein Versand per Post erfolgt nicht.

Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Stand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar.
Zur individuellen Klärung steuerlicher Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder einer anderen nach § 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zur Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person.