Einlagensicherung: Sicherheit für Ihre Spareinlagen
Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld zählen zu den beliebtesten Geldanlagen in Europa – und das vor allem wegen ihrer hohen Sicherheit. Diese Sicherheit wird durch die Einlagensicherung gewährleistet, die im Falle einer Insolvenz der Bank oder eines Kreditinstituts die Rückzahlung Ihrer Einlagen garantiert. Die Höhe der Einlagensicherung variiert je nach Institut: Neben der gesetzlichen Sicherung von bis zu 100.000 Euro bieten viele Banken zusätzlich freiwillige Sicherungsmechanismen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was Einlagensicherung genau bedeutet, wie hoch die Absicherung ausfällt und welche Länder der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen.
Was ist eine Einlagensicherung bei der Bank?
Die Einlagensicherung sorgt dafür, dass Kundeneinlagen inklusive Zinserträgen bei Banken und Kreditinstituten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit bis zu einer festgelegten Grenze zurückgezahlt werden. Sie schützt alle Einlagenarten, darunter Sparbriefe, Sicht-, Termin- und Spareinlagen wie Girokonten, Sparbücher, Festgeld und Tagesgeld.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das eine Absicherung von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank garantiert.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Für bestimmte Einlagen kann die Sicherungsgrenze in Deutschland für bis zu sechs Monate nach Eingang auf 500.000 Euro erhöht werden. Dies betrifft beispielsweise Gelder aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, Versicherungsleistungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit Scheidung, Renteneintritt oder anderen besonderen Lebensereignissen.
Wird das Geld länger als sechs Monate auf dem Konto gehalten, gilt wieder die reguläre Sicherungsgrenze von 100.000 Euro.
Details zu diesen Ausnahmeregelungen finden Sie im Entschädigungsgesetz (§ 8). Die Einhaltung und Überwachung der Einlagensicherungssysteme sowie der Entschädigungsprozesse bei Insolvenz unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wann greift die Einlagensicherung?
Wenn eine Bank oder ein Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Sparkasse, insolvent wird und die Kundeneinlagen nicht mehr zurückzahlen kann, greift die Einlagensicherung. Sie garantiert, dass alle Einleger ihr Geld inklusive möglicher Zinserträge bis zur Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung erhalten.
Zu den geschützten Einlegern zählen nicht nur Privatpersonen, sondern auch:
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
Eingetragene Vereine
Stiftungen
Kleinere Unternehmen
Welche Einlagensicherungssysteme gibt es bei der gesetzlichen Einlagensicherung?
Zur Umsetzung der gesetzlichen Einlagensicherung existieren in Europa verschiedene nationale Systeme, darunter:
Frankreich: Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR)
Italien: Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (FITD)
Belgien: Fonds de Garantie pour les Services Financiers
Darüber hinaus gibt es in mehreren Ländern anerkannte Institutssicherungssysteme, die ebenfalls als Einlagensicherungssysteme gelten, zum Beispiel:
Niederlande: Depositogarantiestelsel
Spanien: Fondo de Garantía de Depósitos (FGD)
Ist die Institutssicherung auch eine Einlagensicherung?
Bei Genossenschaftsbanken und anderen Finanzinstituten wird häufig der Begriff Institutssicherung verwendet statt Einlagensicherung. Die Institutssicherung ist ein Schutzsystem, das darauf abzielt, alle Mitglieder vor einer Insolvenz zu bewahren und gleichzeitig die Kundeneinlagen abzusichern.
Die institutsbezogenen Sicherungssysteme in verschiedenen europäischen Ländern sind von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden offiziell als Einlagensicherungssysteme anerkannt. Das bedeutet, sie erfüllen die Anforderungen der Einlagensicherungsgesetze und können somit ebenfalls als Einlagensicherung betrachtet werden.
Wie hoch ist die Einlagensicherung?
In Deutschland und den meisten Ländern der Eurozone beträgt die gesetzliche Einlagensicherung 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
In Schweden sind Einlagen bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen (SEK) abgesichert, was je nach Wechselkurs etwa 101.603 Euro (Stand April 2022) entspricht. Norwegen, obwohl kein EU-Mitglied, bietet eine Einlagensicherung von bis zu 2 Millionen Norwegischen Kronen, rund 206.148 Euro – somit etwa das Doppelte der EU-weiten Regelung.
Darüber hinaus sichern einige Banken und Kreditinstitute in Deutschland die Einlagen ihrer Kunden freiwillig über die gesetzliche Grenze hinaus ab, indem sie Mitglied in zusätzlichen Einlagensicherungssystemen sind. Die genaue Höhe der Absicherung variiert je nach Institut. Details hierzu können jederzeit direkt bei der jeweiligen Bank erfragt oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachgelesen werden.
Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Person?
Die Einlagensicherung gilt nicht pro Konto, sondern pro Person und Bank. Wenn ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank hat, werden alle Guthaben zusammengezählt und bis zur maximalen Höhe der Einlagensicherung abgesichert. Bei Konten oder Spareinlagen bei mehreren Banken gilt die Einlagensicherung jeweils separat pro Institut.
Was bedeutet die freiwillige Einlagensicherung?
Banken und Kreditinstitute können die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung freiwillig über Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände absichern. Dadurch erhöht sich die Summe, die Einleger im Falle einer Insolvenz erhalten können. Die Höhe dieser freiwilligen Zusatzabsicherung legt jedes Institut selbst fest. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Die freiwillige Einlagensicherung darf maximal 15 % des Eigenkapitals der Bank abdecken, wobei diese Grenze bis 2025 auf 8,75 % gesenkt werden soll. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung aus der freiwilligen Einlagensicherung besteht jedoch nicht.
In der Europäischen Union existieren verschiedene freiwillige Sicherungseinrichtungen, darunter:
Der Einlagensicherungsfonds des französischen Bankenverbandes (FGDR) für Privatbanken
Der Einlagensicherungsfonds des spanischen Bankenverbandes (Fondo de Garantía de Depósitos – FGD) für öffentliche Banken
Der Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (FITD) in Italien
Das belgische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie pour les Services Financiers) für private Banken
So funktioniert die Einlagensicherung in der Europäischen Union
Die Einlagensicherung in der Europäischen Union wird von verschiedenen Entschädigungseinrichtungen geregelt. Die freiwillige Einlagensicherung kommt erst zum Tragen, wenn die gesetzliche Sicherungsgrenze vollständig ausgeschöpft ist. Das bedeutet, Entschädigungen werden zunächst aus den gesetzlichen Sicherungstöpfen gezahlt, bevor die freiwilligen Sicherungseinrichtungen einspringen. Die Höhe der Absicherung variiert je nach Land und Bank; genaue Informationen erhalten Sie meist online oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank.
Als Einleger müssen Sie in der Regel nichts aktiv unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Bei einer Bankeninsolvenz werden alle betroffenen Einleger informiert, und die zuständige Entschädigungseinrichtung zahlt die Entschädigung aus – dies muss innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt erst fünf Jahre nach Bekanntwerden der Insolvenz durch den Einleger, geregelt durch die jeweiligen nationalen Einlagensicherungsgesetze.
Bezieht sich die deutsche Einlagensicherung auch auf Wertpapiere?
Wertpapiere wie Aktien, Anleihen sowie Anteile an Fonds und ETFs sind keine Einlagen und somit nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Das ist jedoch unproblematisch, da diese Wertpapiere im Eigentum der Anleger bleiben und von der Bank lediglich verwahrt werden. Sollte die Bank, bei der Ihr Depot geführt wird, insolvent werden, können Ihre Wertpapiere in der Regel ohne Verluste auf ein anderes Kreditinstitut übertragen werden.
Möchten Sie Ihr Geld in Wertpapiere investieren und von attraktiven Renditechancen profitieren? Neben unseren Tagesgeld- und Festgeldangeboten bietet VERI-FOX auch globale, kosteneffiziente und breit diversifizierte ETF-Portfolios für Ihre Anlageziele.
Die Einlagensicherung in Europa
Die Europäische Union hat einheitliche Regeln geschaffen, die Spareinlagen durch eine europaweit harmonisierte Einlagensicherung schützen. Innerhalb der Eurozone sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. In Schweden beträgt die Sicherungsgrenze bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen. Auch Nicht-Euro-Länder wie Norwegen bieten Einlagensicherungen an – dort sind Einlagen bis zu 2 Millionen Norwegische Kronen geschützt, und in der Schweiz sind es bis zu 100.000 Schweizer Franken.
Jeder EU-Mitgliedsstaat ist verpflichtet, ein nationales Einlagensicherungssystem einzurichten. Die Einlagensicherung ist ein rechtlich verankerter Mechanismus, der EU-weit die Sparer schützt und die Stabilität des Finanzsystems sicherstellt. Bei einer Insolvenz einer im EU-Ausland ansässigen Bank mit deutschen Kunden ist eine komplizierte Abwicklung über die ausländische Einlagensicherung nicht erforderlich. Die Entschädigungen erfolgen automatisch über das deutsche Sicherungssystem, das im Auftrag der ausländischen Einlagensicherung handelt – ohne Belastung der deutschen Einlagensicherungseinrichtungen wie VERI-FOX.
Für Sparer kann sich daher ein Blick ins EU-Ausland lohnen, insbesondere wenn sie in Tagesgeld oder Festgeld investieren möchten. Denn auch dort gelten gesetzliche Einlagensicherungen, oft verbunden mit höheren Zinssätzen als bei deutschen Banken.
Mit VERI-FOX EU-weit Geld anlegen
Tagesgeld und Festgeld sind nicht nur in Deutschland, sondern europaweit sichere Anlageformen. Das bietet Anlegern viele Vorteile, denn die Zinssätze sind in anderen EU-Ländern oft attraktiver als hierzulande. Bei VERI-FOX unterliegen alle angebotenen Anlagen der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung der jeweiligen Anlagebank. Kunden können die Details jederzeit im Informationsbogen für Einleger der jeweiligen Bank einsehen. Zusätzlich stellt VERI-FOX zur besseren Orientierung ein Länderrating der EU-Mitgliedstaaten bereit.